Die ständig steigenden Kosten im Verkehrs- und Transportsektor sind nicht mehr aufzuhalten. Ständig wird in den Medien über neue Bestimmungen und Auflagen für die Unternehmerschaft berichtet. Um den steigenden Kosten entgegenzuwirken ist es überlegenswert, ob man seinen Fuhrpark außer zum Transport der eigenen Ware, auch gegen Entgelt anderen Personen oder Firmen zu Verfügung stellt. Ist es nicht sinnvoll, den Tieflader mit dem ich meinen Bagger zur Baustelle bringe, auch gewerblich anderen Bauunternehmen anzubieten? Leider ist auch dies mit überwindbaren Vorschriften und Auflagen verbunden, da solche gewerblichen Transporte, mit wenigen Ausnahmen unter das Güterkraftverkehrsgesetz fallen, wenn die eingesetzten Fahrzeuge einschließlich Anhänger mehr als 3,5 to Gesamtmasse haben. Eine Vorschrift schreibt vor, dass der Inhaber oder der Geschäftsführer eines Transportbetriebes neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit auch noch eine 2 x zweistündige Fachkundeprüfung bei der IHK bestehen muss, um seine fachliche Eignung, zum Führen eines Transportgewerbes nachzuweisen. Gerne informiere ich Sie über den Inhalt und Ablauf der Prüfung.
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